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ASVG § 183

SozialversicherungARD 4778/14/96 Heft 4778 v. 24.9.1996

(ASVG § 183) Ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Versicherten gleichgeblieben, kann ungeachtet subjektiver Schmerzzustände des Versicherten die Rente nicht neu bemessen werden. OGH 10 Ob S 137/95 v. 20.07.1995.

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