(ASVG § 176 Abs 2) Hat ein Versicherter ein Gasthaus wegen einer geschäftlichen Besprechung aufgesucht und dort eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit (Abgabe einer Weinprobe) nur deswegen ausgeführt, weil er dort die geschäftliche Besprechung hatte, steht der Weg zum und vom Gasthaus unter Unfallversicherungsschutz. OGH 10 Ob S 251/95 v. 12.12.1995.