(ASVG § 33, § 502) Dem Umstand der unterlassenen Anmeldung einer versicherungspflichtigen Person kommt - vor dem Hintergrund einer im relevanten Zeitraum bestehenden ex-lege-Versicherung - kein selbständiger Beweiswert zu, er kann lediglich in manchen Fällen im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Beweisergebnisse in einem Begünstigungsverfahren Bedeutung erlangen. VwGH 94/08/0136 v. 23.01.1996. (Beschwerde abgewiesen)