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NÖ KanalG § 12

Betriebswichtige GesetzeARD 4774/19/96 Heft 4774 v. 10.9.1996

(NÖ KanalG § 12) Die Abgabenschuld für die Kanalbenützungsgebühr entsteht nicht - wie jene der Kanaleinmündungsabgabe - mit Eintritt der Rechtskraft der Benützungsbewilligung, sondern mit dem Monatsersten jenes Monats, in dem erstmalig die Benützung des Kanals faktisch möglich ist. VwGH 95/17/0038 v. 26.04.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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