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NÖ KanalG § 5b

Betriebswichtige GesetzeARD 4774/18/96 Heft 4774 v. 10.9.1996

(NÖ KanalG § 5b) Im Falle eines offensichtlichen Mißverhältnisses zwischen dem Gebührenanteil für die Schmutzwasserentsorgung und dem tatsächlich für die Schmutzwasserentsorgung entstehenden Kostenaufwand ist das Verhältnis der 5 Jahre umfassenden Gesamtvorschreibung an Kanalbenützungsgebühren für jedes Jahr getrennt zu dem jeweiligen Kostenaufwand dieses Jahres zu ermitteln und sind die jeweiligen Jahreswerte gegenüberzustellen. VwGH 94/17/0373 v. 24.05.1996. (Bescheid aufgehoben)

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