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GebG § 17 Abs 4, § 33 TP 20

Betriebswichtige GesetzeARD 4774/12/96 Heft 4774 v. 10.9.1996

(GebG § 17 Abs 4, § 33 TP 20) Ein im Vorfeld eines gerichtlichen Scheidungsvergleichs abgeschlossener bedingter außergerichtlicher Unterhaltsvergleich ist gebührenpflichtig. VwGH 93/16/0077 v. 26.06.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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