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GebG § 12 Abs 1

Betriebswichtige GesetzeARD 4774/11/96 Heft 4774 v. 10.9.1996

(GebG § 12 Abs 1) Zwischen einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und einem Verfahrenshilfeantrag bestehen hinsichtlich der Akzessorität entscheidende Unterschiede, so daß von einer Gebührenkumulation auszugehen ist.

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