vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FinStrG § 19 Abs 5

Betriebswichtige GesetzeARD 4774/9/96 Heft 4774 v. 10.9.1996

(FinStrG § 19 Abs 5) Ein Mißverhältnis zwischen der Bedeutung der Hinterziehung von Eingangsabgaben (Schmuggel) und einem deswegen auferlegten Wertersatz liegt bei einem maßgeblichen Eingangsabgabenbetrag von S 18.935,- gegenüber einem angenommenen gemeinen Wert der eingeführten Gegenstände mit S 107.789,- nicht vor. VwGH 95/16/0262 v. 26.06.1996. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte