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Bgld. KanalabgG § 11 Abs 1

Betriebswichtige GesetzeARD 4774/8/96 Heft 4774 v. 10.9.1996

(Bgld. KanalabgG § 11 Abs 1) Die Tilgung der Kanalerrichtungskosten ist unter Berücksichtigung einer der Art der Kanalisationsanlage entsprechenden Lebensdauer bei der Berechnung der Kanalbenützungsgebühren einzubeziehen. VwGH 94/17/0392 v. 25.06.1996. (Berufung abgewiesen)

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