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ABGB § 1154

BetriebswichtigesARD 4770/6/96 Heft 4770 v. 27.8.1996

(ABGB § 1154) Das Urteil des ASG Wien 30 Cga 47/95s v. 22. 1. 1996 = ARD 4744/24/96, betreffend Anspruchslohn einer gelernten Friseurin, wurde bestätigt. OLG Wien 7 Ra 125/96w v. 14.06.1996, Revision unzulässig.

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