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Kündigungsentschädigung und IESG-Grenzbetrag

SozialversicherungARD 4766/44/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

(IESG § 1 Abs 2, Abs 3, Abs 4, AngG § 29) Das Insolvenz-Ausfallgeld für Kündigungsentschädigung, die als sozialversicherungsrechtliches Entgelt aufzufassen ist, ist mit dem Grenzbetrag - zweifacher Betrag der Höchstbeitragsgrundlage - begrenzt.

OGH 8 Ob S 2001/96i v. 25.04.1996

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