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Ferialpraxis als Beschäftigungsverhältnis

ArbeitsrechtARD 4765/31/96 Heft 4765 v. 6.8.1996

(ASVG § 4 Abs 1 Z 11, § 4 Abs 2) Sind Ferialpraktikanten im Gastgewerbe hinsichtlich ihrer Bestimmungsfreiheit in zeitlicher, örtlicher und inhaltlicher Hinsicht im Betriebsinteresse an die Vorgaben des Arbeitgebers gebunden, liegt keine Ferialpraxis, sondern ein Beschäftigungsverhältnis vor.

VwGH 93/08/0256 v. 12.12.1995

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