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Sonderregelungen zu den Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für die Jahre 1996 bis 1998

Lohnsteuer und AbgabenARD 4760/35/96 Heft 4760 v. 19.7.1996

BMF 14 0602/2-IV/14/96 v. 01.07.1996

1. Allgemeines

1.1 Mit dem StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201, wurde in § 121 EStG 1988 ein neuer Abs 3 angefügt. Die darin getroffenen Regelungen gelten für die Jahre 1996 bis 1998.

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