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Vergnügungssteuerpflicht von Männerstriptease

Lohnsteuer und AbgabenARD 4760/36/96 Heft 4760 v. 19.7.1996

(Wr. VergnStG § 1 Abs 1 Z 5) Männerstriptease in einem öffentlich zugänglichen Lokal ist auch dann vergnügungssteuerpflichtig, wenn sich die Männer künstlerisch oder komödiantisch präsentieren und ihre primären Geschlechtsmerkmale nicht enthüllen.

VwGH 94/17/0223 v. 23.02.1996

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