(BAG § 15 Abs 3 lit e) Wiederholtes Zuspätkommen trotz Verwarnung und Androhung der Beendigung der Lehre berechtigt den Lehrberechtigten zur Auflösung des Lehrverhältnisses. ASG Wien 13 Cga 262/94g v. 12.01.1996, rk.
(BAG § 15 Abs 3 lit e) Wiederholtes Zuspätkommen trotz Verwarnung und Androhung der Beendigung der Lehre berechtigt den Lehrberechtigten zur Auflösung des Lehrverhältnisses. ASG Wien 13 Cga 262/94g v. 12.01.1996, rk.