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AngG § 27 Z 4, § 27 Z 6

Betriebswichtige GesetzeARD 4756/34/96 Heft 4756 v. 5.7.1996

(AngG § 27 Z 4, § 27 Z 6) Bloße Antipathie, Animosität oder Arroganz stellen keinen Entlassungsgrund dar. Der Sachverhalt "Englischlernen im Dienst" kann nicht von vornherein dem Tatbestand der beharrlichen Pflichtverletzung oder des erheblichen Dienstversäumnisses unterstellt werden; er ist daher schon im Ansatz als Entlassungsgrund ungeeignet. ASG Wien 18 Cga 48/94y v. 24.11.1995, Berufung erhoben.

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