(ABGB § 863, AngG § 20 Abs 3) Das bloße stillschweigende Akzeptieren der einem Arbeitnehmer überreichten Kündigung mit einem unrichtigen Kündigungstermin begründet noch keine diesbezügliche Vereinbarung. ASG Wien 13 Cga 172/95y v. 26.01.1996, rk.
(ABGB § 863, AngG § 20 Abs 3) Das bloße stillschweigende Akzeptieren der einem Arbeitnehmer überreichten Kündigung mit einem unrichtigen Kündigungstermin begründet noch keine diesbezügliche Vereinbarung. ASG Wien 13 Cga 172/95y v. 26.01.1996, rk.