(BAO § 212, § 217) Ein Abgabepflichtiger wird im Recht auf Stundung eines Säumniszuschlags durch einen Bescheid, der über Säumniszuschläge und nicht über deren Stundung abspricht, nicht verletzt. VwGH 95/14/0163 v. 23.01.1996. (Beschwerde abgewiesen)