(Wr. VBO § 41) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 14 Cga 63/95a v. 10. 5. 1995 = ARD 4714/21/96, betreffend Auflösung des Dienstverhältnisses eines Wiener Vertragsbediensteten nach bedingter Verurteilung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe, wurde keine Folge gegeben. OLG Wien 10 Ra 1/96g v. 22.04.1996.
Anm.: abgeändert durch OGH 8 Ob A 2160/96x v. 24. 4. 1997 = ARD 4875/28/97