(AngG § 29, ABGB § 1162b) Das Urteil des ASG Wien 18 Cga 114/93b v. 28. 7. 1995 = ARD 4750/23/96, betreffend Anrechnung von neuen Urlaubsansprüchen bei Bemessung der Urlaubsentschädigung, wurde, weil kein deckungsgleicher Zeitraum, in dem eine Gegenüberstellung eines Naturalurlaubsanspruchs und eines Anspruchs auf Urlaubsentschädigung zu erfolgen hätte, vorliegt, dahingehend abgeändert, daß der Anspruch auf Urlaubsentschädigung daher nicht im Sinne einer Aliquotierung, sondern voll zu erfüllen war. OLG Wien 9 Ra 11/96w v. 29.05.1996, Revision unzulässig.