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AlVG § 12 Abs 1

ArbeitsrechtARD 4753/42/96 Heft 4753 v. 25.6.1996

(AlVG § 12 Abs 1) Durch eine einen Monat (§ 11 Abs 3 lit a ASVG) übersteigende Karenzierung der beiderseitigen Hauptpflichten (Arbeits- bzw. Entgeltpflicht) erlischt zwar die Pflichtversicherung nach dem ASVG, nicht aber das als Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG zu qualifizierende Dienstverhältnis, so daß keine Arbeitslosigkeit vorliegt. VwGH 94/08/0288 v. 05.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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