Der Entwurf einer neuerlichen Änderung des ASVG, der gemeinsam mit dem der 53. ASVG-Novelle (siehe ARD 4748/2/96) behandelt werden soll und dessen Gesetzwerdung abzuwarten bleibt, beabsichtigt eine leichtere Vollziehbarkeit der mit dem StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201, geschaffenen Bestimmungen betreffend die Pflichtversicherung von "freien Dienstvertragsnehmern" und dienstnehmerähnlich beschäftigten Personen.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen: