In der nunmehrigen Regierungsvorlage zum Sozialrechtsänderungsgesetz (SRÄG), vgl ARD 4748/2/96, in die u.a. die Änderungen der "Werkvertragsreparaturen" einbezogen wurden, wurde außerdem in einem Art X eine Änderung des § 109a EStG idF des StruktAnpG 1996 aufgenommen, der den oben angeführten geplanten Änderungen des ASVG Rechnung trägt, den Begriff der "vertraglichen Vereinbarung" mit dienstnehmerähnlichen Personen sowie die besonderen Meldepflichten und Abzugsteuerhaftung der Auftragnehmer konkretisiert, sowie die die Versicherungsgrenze von S 3.600,- nicht übersteigenden Bezüge von Auftragnehmern in freien Dienstverträgen bzw. dienstnehmerähnlichen Personen von der Abzugsteuer ausnimmt. (Ausführliche Darstellung der Änderung der Einkommensteuer durch das SRÄG 1996 in der nächsten ARD-Nummer)