(EStG § 37 Abs 5) Der in § 37 Abs 5 EStG idF des StruktAnpG 1996 verwendete Terminus "Betrieb" gilt als Synonym für die Begriffe "Betrieb" und "Mitunternehmeranteil". Der Teilbetrieb scheidet hier aus, weil er in Zusammenhang mit den Tatbeständen des Todes, der Erwerbsunfähigkeit oder der Einstellung der Erwerbstätigkeit nicht von Bedeutung sein kann. Wird demnach ein Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben und liegen die anderen Voraussetzungen des § 37 Abs 5 EStG vor, steht dem Steuerpflichtigen der ermäßigte Einkommensteuersatz zu. BMF v. 09.04.1996.