(KV-Bau) Anspruch auf Trennungsgeld bzw. Übernachtungsgeld nach dem KV für Bauindustrie und Baugewerbe besteht u.a. nur bei Vorliegen eines entfernten Familienwohnsitzes, wobei für das Vorliegen einer Familie das Vorhandensein zumindest eines Kindes erforderlich ist.
OLG Wien 10 Ra 161/95 v. 26.02.1996