(ABGB § 1155) Einem Mitglied des Betriebsrats ist die Begründung eines anderen Dienstverhältnisses zur Hintanhaltung einer Anrechnung des Arbeitsverdienstes einer nicht wahrgenommenen Verdienstmöglichkeit nicht zumutbar, solange das BR-Mandat weiter ausgeübt werden kann. OLG Wien 8 Ra 169/95 v. 22.01.1996.