(ABGB § 863) Die im Zuge einer Auseinandersetzung eines Arztes mit seiner Ordinationshilfe während des aufrechten Ordinationsbetriebs abgegebene Erklärung "Packen Sie sich zusammen und gengan's" läßt eindeutig seine Absicht erkennen, dieses Dienstverhältnis sofort zu beenden, und ist als Entlassung zu werten. OLG Wien 9 Ra 151/95 v. 15.12.1995, Revision unzulässig.