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Verschiebung von Veräußerungs-, Aufgabe- und Liquidationsgewinnen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4748/16/96 Heft 4748 v. 4.6.1996

BMF v. 09.04.1996

§ 117 Abs 7 Z 2 EStG idF des StruktAnpG 1996 ist dahingehend zu interpretieren, daß die Versteuerung von Veräußerungs- oder Aufgabe- oder Liquidationsgewinnen des Jahres 1996 oder 1997 insoweit in das Jahr 1998 verschoben werden kann, als in den beiden Jahren vortragsfähige Verluste gegenverrechnet hätten werden können.

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