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Verpflegungsmehraufwand bei Fortbildungskurs in den Abendstunden

Lohnsteuer und AbgabenARD 4748/11/96 Heft 4748 v. 4.6.1996

BMF Lohnsteuerprotokoll 1996

(EStG § 16 Abs 1 Z 9) Anläßlich der Lohnsteuerbesprechung 1995 wurde angeordnet, daß bei regelmäßigen Fahrten über einen längeren (zweijährigen) Zeitraum zum Besuch ganztägiger Fortbildungskurse der Schulungsort zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit wird und daher - abgesehen von zehn Schulungstagen in der Anfangsphase - keine Tagesgelder zustehen (siehe auch ARD 4709/32/96).

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