BMF Lohnsteuerprotokoll 1996
(EStG § 16 Abs 1 Z 9) Anläßlich der Lohnsteuerbesprechung 1995 wurde angeordnet, daß bei regelmäßigen Fahrten über einen längeren (zweijährigen) Zeitraum zum Besuch ganztägiger Fortbildungskurse der Schulungsort zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit wird und daher - abgesehen von zehn Schulungstagen in der Anfangsphase - keine Tagesgelder zustehen (siehe auch ARD 4709/32/96).