(ASVG § 85, § 174. 2, § 177 Abs 1) Wird innerhalb von zwei Jahren nach Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) eines Dienstnehmers durch eine Silikose (Staublunge) ein Antrag auf Feststellung des Anspruchs auf Versehrtenrente gestellt, fällt diese Leistung nach § 86 Abs 1 und Abs 4 Satz 1 ASVG iVm mit § 85 ASVG bereits mit diesem Eintritt des Versicherungsfalls durch MdE an.
OGH 10 Ob S 149/95 v. 17.10.1995