(ABGB § 1151) Dienen Redaktionssitzungen nur der Vergabe eines journalistischen Auftrags, sind sie kein Indiz für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses bei einem Journalisten, der sich ansonsten vertreten lassen kann und den keine Anwesenheitspflicht trifft.
ASG Wien 3 Cga 295/93 k v. 09.02.1995,