(AufG § 1 Abs 3 Z 1) Arbeitnehmer und deren Angehörige türkischer Staatsbürgerschaft, auf die die Voraussetzungen der Art 6 und 7 des Assoziationsratsbeschlusses Nr. 1/80 EWG/Türkei zutreffen, unterliegen hinsichtlich ihres Rechts zum Aufenthalt im Bundesgebiet auf Grund der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 3 Z 1 Aufenthaltsgesetz (AufG) erst dann nicht mehr dem AufG, wenn sie die Voraussetzungen* erfüllen.
VwGH 95/19/0424 v. 22.02.1996