BMF Lohnsteuerprotokoll ..
Immer häufiger werden von Arbeitnehmern auch die Kosten für die Anschaffung und den Betrieb von Handys als Werbungskosten geltend gemacht (z.B. von einem Gendarmeriebeamten).
Ist der Anteil an den Gebühren und Anschaffungskosten (eventuell AfA), der der beruflichen Nutzung entspricht, als Werbungskosten anzuerkennen?