(AZG § 14, § 16) Bei Überschreitung von Lenk- und Einsatzzeiten von Kraftfahrern, deren Arbeitseinteilung durch Disponenten erfolgt, ist der Arbeitgeber zu bestrafen, wenn er die Disponenten nicht durch ein geeignetes Kontrollsystem hinsichtlich der erteilten Fahraufträge überwacht.
VwGH 93/11/0088-0091 v. 30.01.1996