(IESG § 1 Abs 6 Z 1) Wurde gegen ein ausländisches (Staats-)Handelsunternehmen kein Konkursantrag gestellt oder konnte kein solcher gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld.
OGH 8 Ob S 40/95 v. 12.10.1995
Die Gewährung von Insolvenz-Ausfallgeld knüpft nicht (primär) an die Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit des Arbeitgebers an, sondern an die Konkurseröffnung und verschiedene dieser gleichgehaltene Vorgänge (§ 1 Abs 1 Z 1 bis 7 IESG). Der (behauptete) Bestand einer Pflichtversicherung gemäß § 4 ASVG vermag die fehlenden Voraussetzungen der Konkurseröffnung ebensowenig zu ersetzen wie die fehlende Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers für die Unterlassung seines Arbeitgebers, sich in das (österreichische) Firmenbuch eintragen zu lassen.