(ZPO § 483, § 513) Eine Klage kann, soweit sie Gegenstand eines Revisionsverfahrens ist, auch in diesem noch zurückgenommen werden, wenn gleichzeitig auf den Anspruch verzichtet wird. OGH 8 Ob A 284/95 v. 18.01.1996.
(ZPO § 483, § 513) Eine Klage kann, soweit sie Gegenstand eines Revisionsverfahrens ist, auch in diesem noch zurückgenommen werden, wenn gleichzeitig auf den Anspruch verzichtet wird. OGH 8 Ob A 284/95 v. 18.01.1996.