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ZPO § 483, § 513

Lohnsteuer und AbgabenARD 4745/10/96 Heft 4745 v. 21.5.1996

(ZPO § 483, § 513) Eine Klage kann, soweit sie Gegenstand eines Revisionsverfahrens ist, auch in diesem noch zurückgenommen werden, wenn gleichzeitig auf den Anspruch verzichtet wird. OGH 8 Ob A 284/95 v. 18.01.1996.

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