(Slbg. AbfallG) Nach dem Salzburger Abfallgesetz kann dem Liegenschaftseigentümer die Aufstellung von Müllgefäßen nicht bescheidmäßig aufgetragen werden. VwGH 95/17/0055, AW 95/17/0009 v. 13.10.1995.
(Slbg. AbfallG) Nach dem Salzburger Abfallgesetz kann dem Liegenschaftseigentümer die Aufstellung von Müllgefäßen nicht bescheidmäßig aufgetragen werden. VwGH 95/17/0055, AW 95/17/0009 v. 13.10.1995.