Kundmachung des BMAS betreffend die Erhöhung der Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden infolge besonders starker Arbeitsbehinderung durch außerordentliche Witterungsverhältnisse in folgenden Wettergebieten: Wettergebiet 5 um 32 Erhöhungsstunden, Wettergebiet 6 um 40 Erhöhungsstunden und Wettergebiet 8 um 24 Erhöhungsstunden für die Winterperiode 1995/96, das ist vom 1. 11. 1995 bis 30. 4. 1996. BMAS 37.804/2-2/96. (WrZ v. 18. 4. 1996)