(BSchEG 1957 §§ 8 bis 11) Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungen, deren rechtmäßige "Rückerstattung"* an den Arbeitgeber wegen fehlender Unterlagen nicht mehr überprüft werden kann, ist vom Arbeitgeber im Ausmaß der Rückerstattung zurückzuzahlen, ohne daß dieser Anspruch des Arbeitsamtes der Verjährung unterliegt.
VwGH 95/08/0007 v. 13.06.1995