(EStG § 37) Für Entgelte aus der Zurverfügungstellung von Software durch einen Rechtsanwalt an eine Arbeitsgemeinschaft von Rechtsanwälten kommt der Hälftesteuersatz ebensowenig zur Anwendung wie für das Geschäftsführerhonorar des Rechtsanwalts für mehrere Jahre. FLD f. OÖ 1/19/4-1994 v. 12.01.1995. (ÖStZ 1996/99, Heft 4)