(EGUStG Art. XII Z. 3, ABGB § 1295) Ist einem Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Schadenersatz zu leisten, der auch Umsatzsteuer umfaßt, gebührt dem Arbeitgeber die Umsatzsteuer auch dann, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Der Arbeitnehmer hat jedoch einen Rückersatzanspruch in Höhe der Umsatzsteuer, gleich ob der Arbeitgeber die Vorsteuer beansprucht oder nicht.
OLG Wien 31 Ra 112/94 v. 30.05.1995,Revision unzulässig