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AuslBG § 4 Abs. 3 Z. 7

ArbeitsrechtARD 4723/28/96 Heft 4723 v. 23.2.1996

(AuslBG § 4 Abs. 3 Z. 7) Eine Antragstellung und das zur Erteilung der Aufenthaltsberechtigung allenfalls noch nicht abgeschlossene Verfahren - unabhängig von einer nach § 6 Abs. 3 AufG idF BGBl. Nr. 351/1995 gegebenen Aufenthaltsberechtigung bis zum Zeitpunkt der Erlassung der Entscheidung der ersten Instanz - reichen zur Erfüllung der Voraussetzung für eine Beschäftigungsbewilligung nicht aus. Auch die Einbringung höchstgerichtlicher Beschwerden kann die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung nach dem Aufenthaltsgesetz nicht ersetzen. VwGH 95/09/0196 v. 21.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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