Arbeitsrecht und katholische Soziallehre. Jene arbeitsrechtliche Argumentation, die sich auch mit sozialethischen Überlegungen absichern kann, besitzt eine größere Legitimität und damit auf Dauer die größeren Chancen, akzeptiert zu werden. Ähnliches gilt auch für die katholische Soziallehre: Je mehr sie Eingang in die Theorien des Arbeitsrechts finden kann, um so größer ist ihre Chance, in der Gesetzgebung berücksichtigt zu werden. Artikel von RA Dr. Dirk Hohn, Gera. (Betriebs-Berater 1995/2648, Heft 51/52)