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Betriebliche Nutzung von Räumen im Wohnbereich

Lohnsteuer und AbgabenARD 4721/34/96 Heft 4721 v. 16.2.1996

(EStG § 4 Abs. 1) Die betriebliche Nutzung eines Raumes (Arbeitszimmers) als Ruheraum für die Nachbehandlung von Patienten im engsten Wohnbereich des Obergeschoßes eines Arzthauses, in dem die Ordinationsräumlichkeiten im Erdgeschoß untergebracht sind, entspricht nicht der Lebenserfahrung.

VwGH 91/14/0270 v. 24.10.1995

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