(EStG § 4 Abs. 4, BAO § 184 Abs. 1) Bei Vorlage eines formell ordnungsgemäß, aber materiell widersprüchlich geführten Fahrtenbuches für Dienstfahrten zwischen zwei Betrieben in Hinblick auf deren differenzierende Sperrzeiten ist das Ausmaß der betrieblich gefahrenen Kilometer im Schätzungswege zu ermitteln. FLD f. Wien, NÖ, Bgld, GA 15, 93/135/09 v. 27.04.1995. (Finanz-Journal 1996/14, Heft 1)