(EStG § 4 Abs. 4, § 20 Abs. 1) Leistungsunabhängige Pauschalzahlungen (monatliches Pauschale von S 2.000,- für Buchhaltungsarbeiten an eine Lebensgefährtin, unabhängig davon, in welchem Ausmaß Arbeiten tatsächlich anfallen) sprechen gegen ein ernsthaft gewolltes Dienst- oder Werkvertragsverhältnis. Den persönlichen Verhältnissen entsprechende Auszahlungsmodalitäten sind nicht fremdüblich. FLD f. Tirol 70.181-7/95 v. 07.04.1995. (ÖStZ 1996/39, Heft 1/2)