vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASGG § 8

ArbeitsrechtARD 4720/15/96 Heft 4720 v. 13.2.1996

(ASGG § 8) In der Formulierung "tatsächlicher Zusammenhang" in § 8 ASGG (Gerichtsstand des Zusammenhanges) kann nicht eine vom Gesetzgeber beabsichtigte Einengung in Richtung des Erfordernisses der Identität des rechtserzeugenden Sachverhalts gesehen werden. Vielmehr ist davon auszugehen, daß ein tatsächlicher Zusammenhang auch schon dann vorliegt, wenn die den beiden Ansprüchen zugrundeliegenden rechtserzeugenden Sachverhalte nicht zur Gänze, sondern nur teilweise deckungsgleich sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte