(ABGB § 1151, AngG § 1) Ansprüche eines Geschäftsführers gegen eine GmbH sind, wenn das Rechtsverhältnis nach den Bestimmungen des AngG gestaltet wurde, auch dann nach diesem Gesetz zu beurteilen, wenn ein Dienstverhältnis nur zum Schein gegenüber der Sozialversicherung eingegangen wurde.
ASG Wien 8 Cga 97/95 g v. 09.11.1995, Berufung erhoben