(ABGB § 863, ArbVG § 31, § 97 Abs. 1 Z. 10, UrlG § 4 Abs. 3) Eine unechte (unzulässige) Betriebsvereinbarung, wonach infolge Urlaubsgewährung in Arbeitstagen in Wochen, in denen der Samstag auf einen Feiertag fällt, ein Urlaubstag gutzuschreiben ist, ist nach mehrjähriger Praxis auch dann nicht widerrufbar, wenn die Rechtsprechung in der Folge von diesem Rechtsstandpunkt abgewichen ist.
OGH 9 Ob A 178/95 v. 25.10.1995