(UStG § 3 a Abs. 2) Das BMF hat erlaßmäßig kundgetan, daß die kostenlose Beförderung der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber oder durch ein von ihm beauftragtes Beförderungsunternehmen nicht als tauschähnlicher Umsatz anzusehen ist. Die Finanzbehörden wurden angewiesen, bis zum Ergehen einer EuGH-Entscheidung Beförderungsleistungen (und zwar nur diese) im Werkverkehr vorerst nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen. BMF 21 4259/2-IV/9/95 v. 08.01.1996. (MUT v. 26. 1. 1996, WrZ v. 24. 1. 1996)